KUNDENINFORMATION: Verpflichtende E-Rechnung und Kassenmeldung

Wichtige Information für unsere Kunden in Deutschland
Betrifft: Verpflichtende E-Rechnung und Kassenmeldung

Werte Kunden,



da uns in der vergangen Zeit vermehrt Anfragen hinsichtlich der E-Rechnung sowie der verpflichtenden Kassenmeldung erreichen, wollen wir diese Punkte hinsichtlich unserer Hotelsoftware aufgreifen und alle nötigen Informationen zusammenfassen.

Verpflichtende E-Rechnung

Grundsätzlich: Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich (also zwischen Unternehmen) zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.



Empfang von E-Rechnungen: Grundsätzlich müssen Unternehmen ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, nach den neuen Vorgaben elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Da in CASABLANCA hotelsoftware keine Eingangsrechnungen verarbeitet werden, ist dieser Punkt bezogen auf unsere Softwaresysteme hinfällig!



Ausstellung von E-Rechnungen: Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes im Zuge der Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr für die Unternehmen hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese werden in folgender Grafik dargestellt.



Übersicht – Übergangsfristen Versand der E-Rechnung für B2B-Geschäfte:

Quelle Grafik: IHK

Unsere Software-Entwicklung beginnt mit den nötigen Programmierarbeiten im 1. Halbjahr 2025, sodass eine fristgerechte und gesetzeskonforme Ausstellung von E-Rechnungen sichergestellt ist.

Kassenmeldung: Mitteilungspflicht nach § 146a AO ab 2025

Grundsätzlich: Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Kraft. Diese Regelung besagt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerdienststellung gemeldet werden müssen. Darüber hinaus müssen alle Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und noch aktiv sind, bis spätestens zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.



Für die Kassenmeldung ist als CASABLANCA-Kunden nichts weiter zu tun, da der Meldevorgang der Kassen in CASABLANCA hotelsoftware durch den Dienstleister fiskaltrust vollautomatisch abgewickelt wird.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.



Freundliche Grüße aus Schönwies

das CASABLANCA-Team