Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft

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Früh genug umstellen!

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft auch Ihr Hotel

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – auch von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören z. B. gut lesbare Texte, verständliche Navigation und Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Alle digitalen Angebote wie: Online-Check-in, Online-Buchungssysteme, Gäste-Apps, Web-Widgets auf Ihrer Website uvm. müssen vollständig barrierefrei gestaltet sein.

 

Hinweis:
Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen: Abmahnungen + Bußgelder bis zu € 80.000,-.

Die Lösung: Das Accessibility Package

einfach, Zertifizierung inklusive, sicher

✅ Vollständige Prüfung und Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen
✅ Zertifizierte Barrierefreiheit für Ihre Systeme
✅ Automatische Updates (solange keine individuellen Anpassungen erfolgen)

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Unser Paket bringt Ihre digitalen Systeme vollständig in Einklang mit dem BaFG:

✅ Schnelle Umsetzung & rechtliche Sicherheit
✅ Zertifiziert nach geltenden Richtlinien
✅ Ideal für Hotels jeder Größe

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FAQ

Der EAA und das Barrierefreiheitsgesetz sehen ab dem 28. Juni vor, dass alle Unternehmen betroffen sind, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrags anbieten. Das betrifft insbesondere alle Online-Shops, Webshops und Apps im Bereich B2C.
Betroffen sind auch Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen vorgenommen werden können, sowie generell alle Online-Terminbuchungstools – auch dann, wenn die Dienstleistung selbst eigentlich nicht unter das BaFG fallen würde. Das gilt zum Beispiel für Tourismusbetriebe, die ihre Leistungen (Hotel/Zimmer) online verkaufen.
CASABLANCA ist im B2B-Bereich tätig und verkauft Hotelsoftware an Hotelbetriebe – dieser Bereich ist vom 28. Juni 2025 nicht betroffen.

Teilweise. Grundlegende Funktionen wie die vollständige Tastatursteuerung oder die Nutzung mit Screenreadern können nicht selbst umgesetzt werden. Das Anpassen von Farben und Schriftgrößen ist hingegen möglich. CASABLANCA stellt hierfür Vorgaben zur Verfügung, die Schriftarten und Farben AA-konform machen.

Die Umsetzung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Nichteinhaltung mit bis zu € 80.000,- Strafe geahndet. Darüber hinaus können Sie Ihre Buchungsmöglichkeiten allen Gästen anbieten – auch Gästen mit Einschränkungen.

Es betrifft alle Bereiche, die vom Gast selbst bedient werden können. Für diese Services gibt es in den Einstellungen jetzt die Möglichkeit, Farben und Einstellungen auszuwählen, die von CASABLANCA bereits geprüft wurden und dem Standard entsprechen. Außerdem sind alle diese Module vollständig tastatursteuerbar und Screenreader-kompatibel.

Ja, es müssen nicht zwingend die geprüften Farben von CASABLANCA verwendet werden. Wichtig ist, dass zwischen Vorder- und Hintergrund (zum Beispiel Text auf Button-Farbe) mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 eingehalten wird.

 

Es wird automatisch die Tastaturfähigkeit und die Screenreader-Kompatibilität aktiviert. Die Farben werden jedoch nicht automatisch verändert. Der Kunde kann entweder auf die geprüften Farben zurücksetzen oder eigene Farben einstellen.

 

Wir (CASABLANCA) dürfen lediglich zeigen, wie und wo Einstellungen vorgenommen werden können, aber die Farben selbst nicht mehr verändern. Für die Farbwahl und die damit verbundene Konformität ist der Kunde selbst verantwortlich.